Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Marvin Coenen – Gastro Klartext, Inhaber Marvin Coenen, Johann-Fichte-Weg 39, 33659 Bielefeld, Telefon 0155 65683970, E-Mail v@coenenmarvin.biz (im Folgenden „Auftragnehmer“)
§ 1 Geltungsbereich
- Diese AGB gelten für alle Verträge über Beratungs- und Umsetzungsleistungen des Auftragnehmers, insbesondere Beratung für Gastronomiebetriebe zu Kalkulation, Speisekarte und Kosten, die Erstellung und Betreuung von Websites für Restaurants und Cafés sowie die Optimierung von Google-Unternehmensprofilen. Sie gelten auch für künftige Verträge mit demselben Auftraggeber, ohne dass erneut auf sie hingewiesen werden muss.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Auftragnehmer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder Leistungen in Kenntnis solcher Bedingungen erbringt.
- Individuelle Vereinbarungen, insbesondere im Angebot und im Dienstleistungsvertrag, haben Vorrang vor diesen AGB. Bei Widersprüchen gilt folgende Reihenfolge: Dienstleistungsvertrag, Angebot, diese AGB, Preisliste.
§ 2 Ausschließlich für Unternehmer (B2B)
- Das Angebot des Auftragnehmers richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB schließt der Auftragnehmer nicht.
- Mit der Beauftragung bestätigt der Auftraggeber, dass er den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit abschließt. Der Auftragnehmer kann vor Vertragsschluss einen geeigneten Nachweis verlangen, zum Beispiel eine Gewerbeanmeldung, einen Handelsregisterauszug oder eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
- Da ausschließlich Verträge mit Unternehmern geschlossen werden, finden die Vorschriften über Verbraucherverträge, insbesondere das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher, keine Anwendung.
§ 3 Vertragsschluss
- Darstellungen auf der Website, in sozialen Netzwerken, in der Preisliste und in Gesprächen sind unverbindlich und stellen kein Angebot im Rechtssinne dar.
- Angebote des Auftragnehmers sind bis zu dem darin genannten Datum gültig. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot oder den Dienstleistungsvertrag unterschreibt oder den Auftrag in Textform (zum Beispiel per E-Mail) annimmt und der Auftragnehmer den Auftrag in Textform bestätigt.
§ 4 Leistungsumfang
- Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot, dem Dienstleistungsvertrag und ergänzend aus der jeweils gültigen Preisliste. Nicht genannte Leistungen sind nicht geschuldet. Zusatzleistungen werden vor Beginn in Textform vereinbart und nach Aufwand oder zu einem gesondert vereinbarten Festpreis berechnet.
- Beratungsleistungen werden als Dienstleistung erbracht. Die Erstellung von Websites, Druckvorlagen und Kalkulationstabellen erfolgt als Werkleistung.
- Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen fachgerecht und nach dem Stand der Technik. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, etwa mehr Gäste, höhere Umsätze, bestimmte Bewertungen oder eine bestimmte Platzierung bei Google oder anderen Plattformen, ist nicht geschuldet, weil er von Faktoren abhängt, die der Auftragnehmer nicht beeinflusst.
- Der Auftragnehmer erbringt keine Steuer-, Rechts- oder Lebensmittelrechtsberatung. Die Verantwortung für Rechtstexte wie Impressum und Datenschutzerklärung, für Preisangaben sowie für die Allergen- und Zusatzstoffkennzeichnung liegt beim Auftraggeber.
- Der Auftragnehmer darf zur Leistungserbringung sorgfältig ausgewählte Dritte und Software-Dienste einsetzen. Er bleibt gegenüber dem Auftraggeber für die vertragsgemäße Leistung verantwortlich.
§ 5 Mitwirkung des Auftraggebers
- Der Auftraggeber stellt alle für die Leistung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Inhalte und Zugänge rechtzeitig, vollständig und kostenfrei bereit, insbesondere Zugriff auf das Google-Unternehmensprofil, Zugänge zu Domain, Hosting und Reservierungssystem, Speisekarte mit Preisen und Allergenangaben, Fotos, Texte sowie für Kalkulationsleistungen Rezepturen, Einkaufspreise und Verkaufszahlen.
- Der Auftraggeber versichert, dass er an allen gelieferten Inhalten die erforderlichen Rechte besitzt und abgebildete Personen eingewilligt haben. Er stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die auf gelieferten Inhalten beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
- Der Auftraggeber benennt eine entscheidungsbefugte Ansprechperson und gibt Entwürfe innerhalb von fünf Werktagen frei oder teilt gesammelte Änderungswünsche mit.
- Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend. Ruht ein Projekt aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, länger als 30 Tage, darf der Auftragnehmer die bis dahin erbrachten Leistungen abrechnen.
§ 6 Preise und Zahlung
- Alle Preise verstehen sich in Euro netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, derzeit 19 % USt.
- Bei einmaligen Leistungen sind 50 % der Vergütung bei Auftragserteilung und 50 % bei Übergabe der Leistung fällig. Der Auftragnehmer beginnt mit der Arbeit nach Eingang der ersten Zahlung.
- Laufende Leistungen, etwa Begleitung, Hosting und Pflege, werden monatlich im Voraus berechnet.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar, sofern im Angebot oder im Dienstleistungsvertrag keine andere Frist vereinbart ist. Rechnungen können elektronisch übermittelt werden.
- Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, schuldet er Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie die Verzugspauschale von 40 € (§ 288 Abs. 2 und Abs. 5 BGB). Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Bei Zahlungsverzug darf der Auftragnehmer weitere Leistungen bis zum Ausgleich der offenen Beträge zurückhalten.
- Fremdkosten, zum Beispiel für Domain, Reservierungssoftware, Lizenzen, Stockfotos oder Fotografen, sind nicht im Preis enthalten. Sie werden nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers beauftragt und entweder direkt vom Auftraggeber oder gegen Nachweis bezahlt.
- Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen und ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.
§ 7 Termine
- Lieferzeiten ergeben sich aus dem Angebot bzw. der Preisliste. Sie beginnen, sobald die erste Zahlung eingegangen ist und die Unterlagen und Zugänge nach § 5 vollständig vorliegen.
- Verzögerungen durch Umstände, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, insbesondere Ausfälle oder Änderungen von Plattformen wie Google oder Instagram, Prüfzeiten von Drittanbietern, Krankheit oder höhere Gewalt, verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
§ 8 Korrekturen und Änderungen
- Je einmaliger Leistung sind zwei Korrekturschleifen enthalten. Eine Korrekturschleife ist eine gesammelte Rückmeldung des Auftraggebers zu einem Entwurf.
- Weitere Korrekturen sowie Änderungen nach Freigabe werden nach Aufwand mit 90 € netto pro Stunde zuzüglich 19 % USt berechnet. Der Auftragnehmer kündigt den voraussichtlichen Aufwand vorher in Textform an.
§ 9 Abnahme
- Werkleistungen prüft der Auftraggeber innerhalb von sieben Tagen nach Übergabe. Meldet er in dieser Zeit keine wesentlichen Mängel in Textform, gilt die Leistung als abgenommen. Als abgenommen gilt eine Website auch, wenn sie mit Zustimmung des Auftraggebers veröffentlicht wird.
- Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
§ 10 Nutzungsrechte
- Mit vollständiger Zahlung der Vergütung erhält der Auftraggeber an der für ihn erstellten Website, deren Gestaltung und Texten sowie an Kalkulationstabellen und Druckvorlagen ein einfaches, zeitlich und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht für seinen Betrieb, einschließlich des Rechts, die Inhalte selbst oder durch Dritte zu ändern.
- Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben sämtliche Rechte beim Auftragnehmer. Eine Veröffentlichung oder Nutzung vor vollständiger Zahlung ist nur mit Zustimmung des Auftragnehmers zulässig; diese Zustimmung kann bei Zahlungsverzug widerrufen werden.
- Für eingesetzte Fremdbestandteile wie Content-Management-Systeme, Schriften, Plugins oder Stockfotos gelten die Lizenzbedingungen der jeweiligen Anbieter.
- Der Auftragnehmer darf die Arbeit nach Fertigstellung als Referenz zeigen, etwa auf seiner Website und in sozialen Netzwerken, sofern der Auftraggeber nicht widerspricht. Interne Zahlen, Kalkulationen und Rezepturen werden dabei nie veröffentlicht.
- Rechte an Inhalten, die der Auftraggeber geliefert hat, verbleiben beim Auftraggeber.
§ 11 Mängelansprüche
- Bei Mängeln einer Werkleistung hat der Auftragnehmer zunächst das Recht zur Nacherfüllung nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder Neuherstellung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber nach den gesetzlichen Vorschriften mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
- Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Abnahme. Dies gilt nicht bei Vorsatz, Arglist, Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schadensersatzansprüche nach § 12 Abs. 1.
§ 12 Haftung
- Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, im Rahmen einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf die Höhe der vereinbarten einmaligen Nettovergütung bzw. bei laufenden Leistungen auf die Nettovergütung der letzten zwölf Monate.
- Der Auftragnehmer haftet nicht für Entscheidungen, Richtlinien und Ausfälle von Plattformen und Drittanbietern wie Google, Meta, Hosting- oder Reservierungsanbietern, für Inhalte, die der Auftraggeber liefert oder selbst ändert, sowie für unternehmerische Entscheidungen, die der Auftraggeber auf Grundlage der Beratung trifft.
- Der Auftraggeber ist für eine regelmäßige Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich. Für den Verlust von Daten haftet der Auftragnehmer nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
- Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten von Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
§ 13 Laufzeit und Kündigung
- Verträge über einmalige Leistungen enden mit Abnahme bzw. vollständiger Erbringung. Kündigt der Auftraggeber vorher, werden die bis dahin erbrachten Leistungen anteilig vergütet; die gesetzlichen Regelungen bleiben unberührt.
- Laufende Leistungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende kündbar.
- Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Auftragnehmer insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit einer Zahlung mehr als 30 Tage in Verzug ist.
- Kündigungen bedürfen der Textform. Nach Ende von Hosting und Pflege übergibt der Auftragnehmer auf Wunsch die Website-Dateien und Inhalte, sofern alle Rechnungen bezahlt sind.
§ 14 Vertraulichkeit und Datenschutz
- Beide Parteien behandeln Geschäftsgeheimnisse, insbesondere Zahlen, Kalkulationen, Rezepturen und Zugangsdaten, vertraulich, auch über das Vertragsende hinaus.
- Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, etwa Reservierungs- oder Kontaktanfragen über eine von ihm betreute Website, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
- Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer enthält die Datenschutzerklärung auf gastroklartext.de.
§ 15 Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag Bielefeld. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Der Auftragnehmer ist berechtigt, auch am Sitz des Auftraggebers zu klagen.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: 14.10.2026